Sie haben Fragen rundum Ihr bestehendes oder angehendes Mietverhältnis? Sie benötigen Tipps, wie Sie sich optimal auf eine Immobilie bewerben? Wir bieten Ihnen auf dieser Seite die ersten Antworten auf Ihre Fragen.
Für eine Bearbeitung Ihres Anliegens schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an hausverwaltung@rossimmo.de. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich.
Hier finden Sie häufig benötigte Formulare und Informationen für ein bestehendes Mietverhältnis sowie den Fragebogen für die Bewerbung auf eine Mietimmobilie.
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Wichtige Fragen und Antworten zu bestehenden und neuen Mietverhältnissen haben wir hier für Sie zur Verfügung gestellt.
Eine Schufa-Auskunft enthält Informationen über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten, beispielsweise über Mahnverfahren oder gerichtlich titulierte Forderungen die mit Ihnen in Verbindung stehen und somit Ihre Bonität beeinflussen. Da persönliche Daten in der Auskunft enthalten sind, kann sie nur mit Ihrem Einverständnis angefragt und aus Gründen des Datenschutzes nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Bonitätsabfrage findet im Normalfall vor Abschluss eines Mietvertrages statt.
Ihr Ansprechpartner für Mängel in Ihrer Wohnung sind wir oder der Hausmeister Ihrer Wohnanlage.
Sollten Sie einen Mietvertrag kündigen, können Sie gerne einen Vorschlag für einen Nachmieter einreichen. Dem Vermieter steht es jedoch frei, ob er diesen Vorschlag annimmt. Auch ob er die Kündigungsfrist auf Grund eines bereitstehenden Nachmieters verkürzt, ist ihm überlassen.
Voraussetzung für die Kautionsauszahlung sind eine vertragskonforme Rückgabe der Wohnung und vollständig abgeschlossene Mietzahlung und Nebenkostenabrechnung. Sollten noch Forderungen entstehen können, können wir die Kaution bis zu 6 Monate nach Mietende einbehalten.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietverträge beträgt 3 Monate, das heißt, die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag (einschließlich Samstagen) zum Ende des übernächsten Monats erfolgen. Außerdem muss sie schriftlich erfolgen, sowohl E-Mails, Faxe als auch mündliche Kündigungen sind ungültig.
Melden Sie sich bitte frühestmöglich bei uns, damit wir gemeinsam Lösungsoptionen finden können.
Normalerweise ist im Mietvertrag vermerkt, dass Sie für die Haltung eines Haustiers die Genehmigung des Vermieters benötigen. Eine Ausnahme hiervon bildet die Haltung von Kleintieren, wie Reptilien, Fischen oder Wellensittichen in einer überschaubaren Anzahl. Im Allgemeinen sollte durch Ihre Haustiere keine Belästigung der übrigen Hausbewohner oder Schäden in der Wohnung verursacht werden.
Oft lassen sich durch ein direktes Gespräch mit dem entsprechenden Nachbarn Probleme mit Lärmbelästigung ganz einfach lösen. Sollten Sie auf diese Weise jedoch nichts erreichen können, melden Sie sich gern bei uns und teilen uns die genauen Zeitpunkte der Belästigung mit (z. B. in Form eines detailliert geführten Lärmprotokolls).
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, dass Sie sich selbst Zweitschlüssel anfertigen lassen. Sollten sie mehr Wohnungsschlüssel benötigen, wenden Sie sich einfach an uns oder den zuständigen Hausmeister.
Geschäftsstelle Wassenberg
Auf dem Weiler 31
41849 Wassenberg
Deutschland
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